Der Amtliche Lageplan für den Bauantrag ist ebenfalls eine hoheitliche Vermessungstätigkeit. Nachdem Ihr Architekt die Planung abgeschlossen hat, tragen wir die Bauzeichnungen einschließlich der geplanten Außenanlagen in den Amtlichen Lageplan ein. Dabei ermitteln wir auch die Abstandsflächen und die Ausnutzungszahlen (GRZ, GFZ). Anschließend wird der Amtliche Lageplan in der gewünschten Anzahl erstellt und Ihnen oder Ihrem Architekten zur Einreichung des Bauantrags übergeben.