Die Vermessung rund um das Bauen ist ein wichtiger Bestandteil des Leistungsangebotes unseres Büros. Von der ersten Planung über die Baugenehmigung und Umsetzung der Planung in die Örtlichkeit bis zur Fertigstellung führen wir die vermessungstechnischen Leistungen im Zuge eines Bauvorhabens durch. Im Einzelnen gehören dazu die nachfolgende Leistungen.
Beratung
Bereits vor Beginn der Planung stehen wir beratend zur Verfügung, um zu prüfen, welches Bauvorhaben überhaupt auf welches Grundstück „passt“ und rechtlich zulässig ist.
Planungsgrundlage (sogenannter Vorplan)
Der sogenannte Vorplan oder auch Bestandsplan enthält die Grundstücksgrenzen, den Gebäudebestand, die Topographie, Angaben zu den Nachbargrundstücken einschließlich Nachbareigentümer sowie das Höhenaufmaß, Angaben zur Erschließung, den Kanalbestand, das Baurecht (Bebauungsplan) und ggf. vorhandenen Rechte (Wegerechte, Leitungsrechte o.ä.).
Amtlicher Lageplan
Nach Abschluss der Planung durch Ihren Architekten tragen wir die Bauzeichnungen einschließlich der geplanten Außenanlagen in den Amtlichen Lageplan ein und ermitteln die Abstandsflächen und die Ausnutzungszahlen (GRZ, GFZ). Der Amtliche Lageplan wird in gewünschter Anzahl ausgefertigt und Ihnen oder Ihrem Architekten zur Einreichung des Bauantrages übergeben.
Baulast
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Erklärung von Baulasten gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften können Grundstückseigentümer Verpflichtungen eingehen, um so beispielsweise die Sicherung einer Erschließung fremder Grundstücke oder die Übernahme von Abstandsflächen und Brandschutzabständen zu gewährleisten.
Grobabsteckung
Nach erteilter Baugenehmigung werden Gebäude in der Regel grob abgesteckt. Wir markieren dazu die Gebäudeecken durch Holzpflöcke in der Örtlichkeit. Diese dienen dem Bauunternehmen zur Ausschachtung der Baugrube. Auf Wunsch wird ein Höhenpunkt für die ausführende Firma angegeben.
Feinabsteckung
Nach erfolgter Ausschachtung werden durch das Bauunternehmen Schnurgerüste in den Ecken der Baugrube erstellt, auf denen wir die Fluchten der Gebäudeaußenwände mit Nägeln markieren. Zwischen den Nägeln werden Schnüre gespannt, so entsteht das sogenannte Schnurgerüst.
Lage- und Höhennachweis
Gemäß § 72 Absatz 9 der Brandenburgischen Bauordnung fordert die Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen nach Baubeginn die Vorlage einer Einmessbescheinigung zum Nachweis, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten worden ist. Um den Aufwand gering zu halten, wird der Lage- und Höhennachweis soweit möglich zusammen mit der katastermäßigen Gebäudeeinmessung (siehe oben) durchgeführt.