Bodenordnung

Bodenordnung – Flurbereinigung

Die Flurbereinigung und -neuordnung ist ein Instrument der Landentwicklung, das darauf abzielt, ein effizientes und nachhaltiges Boden- und Flächenmanagement sicherzustellen. Im Fokus steht die Vermeidung und Behebung von Nutzungskonflikten zwischen land-/forstwirtschaftlichen, baulichen und ökologischen Nutzungen.

Insbesondere im Ostteil Deutschlands hat die Feststellung von Eigentumsverhältnissen und die Erschließung von Grundstücken hohe Priorität. Dies liegt daran, dass im Zuge der Großflächenbewirtschaftung durch landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Enteignungen und umfangreiche Eingriffe in das bestehende Wege- und Gewässernetz erfolgten.

Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens war Herr Derksen als beliehene Stelle gemäß § 53 Abs. 4 Landwirtschaftsanpassungsgesetz mit hoheitlichen Aufgaben tätig.

In der Flurbereinigung werden u.a. die folgenden Planungs- und Verwaltungsaufgaben durchgeführt:

  • Durchführung mehrerer Flurbereinigungsverfahren in Gesamtvergabe,
  • Aufstellung von Plangrundlagen mit Aufmaß der örtlichen Topografie unter Hinzuziehung von Luftbildern sowie Aufstellung eines Wege- und Gewässerplans einschließlich landschafts- pflegerischen Begleitplans und Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • Abstimmungen, Vereinbarungen und Erklärungen mit Beteiligten und Trägern öffentlicher Belange sowie
  • Vermessungen, Ortslagenregulierungen und Verfahren nach §64 LwAnpG (Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum).

Bodenordnung – Baulandumlegung

Durch die Baulandumlegung wird in städtisch geprägten Bereichen ein effizientes Bauflächenmanagement angestrebt. Die Schaffung von Bauland durch Umnutzung bestehender Flächen sowie die Neuordnung bebauter oder unbebauter Grundstücke für die optimale bauliche oder sonstige Nutzung sind die Ziele einer Baulandumlegung. Innerhalb der Umlegungsverfahren sind rechtlich verbindliche Pläne und Vorschriften und die Interessen der Grundeigentümer zu beachten.

Als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 Baugesetzbuch führen wir bei der Baulandumlegung die folgenden Aufgaben durch:

  • Planung, Verwaltung und Vorbereitung der Entscheidungen für den Umlegungsausschuss sowie
  • Vermessungs- und Katastertechnische Bearbeitung.

Weitere Leistungen