Katastervermessung

Mit dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Christoph König ist das Vermessungsbüro Bestandteil des amtlichen Vermessungswesens in Brandenburg und damit berechtigt, sogenannte hoheitliche Vermessungen rund um das Grundstück durchzuführen. Die Herstellung bestehender und die Bildung neuer Grenzen sind das Kerngeschäft der Katastervermessung. Die nachfolgenden Leistungen werden von uns erbracht.

Vermessung zur Teilung / Zerlegung von Flurstücken

  • Bildung neuer Flurstücksgrenzen einschließlich beratender Tätigkeit

Grenzvermessung

  • Ermittlungen der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von bestehenden Grenzen und Grenzpunkten
  • Wiederherstellung von Grenzen und Abmarkung von Grenzpunkten
  • Grenzzeugnis / Grenzanzeige

Katastermäßige Gebäudeeinmessung

  • Vermessung von Gebäuden nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen und zur Eintragung in das Liegenschaftskataster

Weitere Leistungen